Zwangsverwalter

1. Aufgaben des Zwangsverwalters

Er übernimmt die wirtschaftliche Verwaltung, erhebt Mieten, bezahlt laufende Kosten und führt ggf. notwendige Maßnahmen zur Werterhaltung durch. Ziel ist die Sicherung der Gläubigeransprüche.

2. Anordnung und Dauer

Zwangsverwaltung wird auf Antrag von Gläubigern durch das Amtsgericht angeordnet. Sie besteht, bis die Forderung getilgt oder die Immobilie versteigert wird.

3. Abgrenzung zur Zwangsversteigerung

Während die Zwangsversteigerung zum Eigentümerwechsel führt, bleibt bei Zwangsverwaltung das Eigentum bestehen – der Zwangsverwalter verwaltet „treuhänderisch“ im Interesse aller Beteiligten.

4. Bedeutung für Mieter und Eigentümer

Mieter zahlen fortan an den Zwangsverwalter. Eigentümer verlieren die Verfügung über Einnahmen, behalten jedoch die Lasten. Das Verfahren schützt Gläubiger und sichert die Immobilie wirtschaftlich ab.