1. Grundlagen des Planungsrechts
Das Planungsrecht schafft die rechtliche Grundlage für die Nutzung von Grundstücken. Es ist im Baugesetzbuch (BauGB), den Landesbauordnungen und städtebaulichen Satzungen geregelt.
2. Bauleitplanung
Die kommunale Bauleitplanung gliedert sich in Flächennutzungsplan (vorbereitend) und Bebauungsplan (verbindlich). Letzterer regelt detailliert, welche Bebauung zulässig ist – z. B. Baugrenzen, Nutzungsarten, Geschosszahlen.
3. Weitere planungsrechtliche Instrumente
Ergänzt wird das Planungsrecht durch Erhaltungssatzungen, Gestaltungssatzungen, städtebauliche Verträge und die Umlegung von Grundstücken zur Erschließung.
4. Bedeutung in der Praxis
Ohne planungsrechtliche Grundlage ist keine Baugenehmigung möglich. Deshalb sind Grundstücksprüfung, Auskunft zum Bebauungsplan und rechtliche Beratung vor Erwerb entscheidend.
