Planungsrecht

1. Grundlagen des Planungsrechts

Das Planungsrecht schafft die rechtliche Grundlage für die Nutzung von Grundstücken. Es ist im Baugesetzbuch (BauGB), den Landesbauordnungen und städtebaulichen Satzungen geregelt.

2. Bauleitplanung

Die kommunale Bauleitplanung gliedert sich in Flächennutzungsplan (vorbereitend) und Bebauungsplan (verbindlich). Letzterer regelt detailliert, welche Bebauung zulässig ist – z. B. Baugrenzen, Nutzungsarten, Geschosszahlen.

3. Weitere planungsrechtliche Instrumente

Ergänzt wird das Planungsrecht durch Erhaltungssatzungen, Gestaltungssatzungen, städtebauliche Verträge und die Umlegung von Grundstücken zur Erschließung.

4. Bedeutung in der Praxis

Ohne planungsrechtliche Grundlage ist keine Baugenehmigung möglich. Deshalb sind Grundstücksprüfung, Auskunft zum Bebauungsplan und rechtliche Beratung vor Erwerb entscheidend.