Kaltmiete

1. Bedeutung der Kaltmiete

Die Kaltmiete ist der reine Mietpreis für die Nutzung der Wohnfläche, also ohne Betriebskosten. Sie bildet die Basis für Mietvergleiche und Preisanalysen am Immobilienmarkt und wird oft als „Nettomiete“ bezeichnet.

2. Zusammensetzung

In der Kaltmiete sind weder Heizkosten noch sogenannte „kalte“ Nebenkosten enthalten. Diese werden separat als Betriebskosten im Mietvertrag ausgewiesen und in der Warmmiete zusammengefasst.

3. Rolle im Mietrecht

Bei Mietspiegeln und Mieterhöhungen ist die Kaltmiete ausschlaggebend. Auch die Mietpreisbremse bezieht sich in der Regel auf die Kaltmiete, nicht auf die Warmmiete.

4. Vergleichbarkeit und Transparenz

Durch die klare Trennung von Mietpreis und Nebenkosten ermöglicht die Kaltmiete einen objektiven Vergleich unterschiedlicher Wohnungsangebote und Regionen.