Brandschutz

1. Ziel des Brandschutzes

Der zentrale Zweck des Brandschutzes ist der Schutz von Leben, Sachwerten und Umwelt. Er soll Brände vermeiden, deren Ausbreitung begrenzen und eine sichere Flucht und Rettung ermöglichen. In Gebäuden ist der Brandschutz deshalb integraler Bestandteil der Planung und Ausführung.

2. Baulicher und technischer Brandschutz

Der bauliche Brandschutz betrifft Materialien, Baukonstruktionen und Abschottungen, die eine Brandausbreitung verhindern sollen – etwa feuerbeständige Wände, Brandabschnitte oder Rauchschutztüren. Der technische Brandschutz umfasst Anlagen wie Brandmelder, Sprinkler, Rauchabzüge und Löschsysteme, die aktiv eingreifen oder warnen.

3. Organisatorischer Brandschutz

Zusätzlich sind betriebliche Maßnahmen erforderlich: Brandschutzordnungen, Evakuierungspläne, regelmäßige Übungen und Schulungen des Personals. In größeren Gebäuden ist ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben.

4. Vorschriften und Verantwortung

Der Brandschutz unterliegt zahlreichen Vorschriften, z. B. der Landesbauordnungen, der Musterbauordnung (MBO), der DIN-Normen und speziellen Richtlinien (z. B. Industriebaurichtlinie). Verantwortlich sind Planer, Bauherren, Betreiber – und im Betrieb der Arbeitgeber bzw. Gebäudeeigentümer.

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