1. Funktion der Baulast
Baulasten dienen dazu, bestimmte bauordnungsrechtliche Anforderungen zu erfüllen, die auf dem betroffenen Grundstück selbst nicht möglich wären. So können z. B. Abstandsflächen, Zufahrten oder Stellplätze über Nachbargrundstücke gesichert werden.
2. Arten von Baulasten
Typische Baulasten sind: Abstandsflächenbaulast, Zuwegungsbaulast, Vereinigungsbaulast oder Stellplatzbaulast. Die konkrete Ausgestaltung ist Ländersache und erfolgt nach den jeweiligen Landesbauordnungen.
3. Eintragung und Rechtswirkung
Die Baulast wird im Baulastenverzeichnis der jeweiligen Gemeinde eingetragen. Sie bindet auch zukünftige Eigentümer und kann die Bebauungsmöglichkeiten eines Grundstücks beeinflussen.
4. Bedeutung in der Praxis
Vor dem Grundstückskauf sollte geprüft werden, ob eine Baulast besteht, da sie die Nutzung erheblich einschränken kann. Anders als Dienstbarkeiten im Grundbuch ist sie nicht immer leicht erkennbar.