1. Abgrenzung zur Kaltmiete
Während die Kaltmiete nur den reinen Wohnraum betrifft, enthält die Warmmiete zusätzlich die „kalten“ Betriebskosten (z. B. Wasser, Müll, Hausreinigung) und – je nach Abrechnungsart – auch Heizkosten.
2. Zusammensetzung
Die Warmmiete setzt sich aus drei Teilen zusammen: Kaltmiete, kalte Betriebskosten und warme Betriebskosten (Heizung und Warmwasser). Diese sind im Mietvertrag klar aufgeschlüsselt.
3. Bedeutung für Mieter und Vermieter
Für Mieter ist die Warmmiete entscheidend, da sie den tatsächlichen monatlichen Aufwand darstellt. Vermieter müssen bei der Abrechnung transparent und nach den Betriebskostenverordnungen vorgehen.
4. Praxisbezug
Die Warmmiete kann aufgrund gestiegener Energiepreise erheblich schwanken. Deshalb sind Vorauszahlungen und jährliche Nebenkostenabrechnungen üblich, um Mehr- oder Minderverbrauch auszugleichen.